Allgemeine Informationen

 
Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner
 
Kündigung
 
Eheähnliche Gemeinschaft
 
Scheidung
 

Der Versicherungsnehmer lässt sich von seinem Partner/seiner Partnerin scheiden. Was geschieht mit den Versicherungsverträgen?

 
Privathaftpflichtversicherung
 

Grundsätzlich besteht Mitversicherung bis zur rechtskräftig vollzogenen Scheidung.

 

Zu beachten ist aber:
Der Versicherungsnehmer kann die Leistung der Privathaftpflicht gegenüber dem mitversicherten Ehegatten verweigern!
Deshalb sollte die "nur" mitversicherte Person sofort eine eigene Privathaftpflicht abschließen.

 

Wo sind die Kinder mitversichert?
Bei einer Scheidung der leiblichen Eltern (auch Adoptiv-Eltern) bleibt der Versicherungsschutz für die bisher mitversicherten Kinder in der Familien-PHV unverändert bestehen, unabhängig davon, welchem Elternteil das Sorgerecht zugesprochen wurde oder bei wem die Kinder (auch überwiegend) wohnen, sofern keine Umstellung auf einen Single- oder Partnertarif erfolgt. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Ex-Partnern ist es ratsam sein, dass beide Elternteile eine Familien-PHV unterhalten, da der Versicherungsnehmer allein entscheiden kann, ob es zur Auszahlung einer Versicherungsleistung kommt.

 

Können neue Partner mitversichert werden?
Bsp.: Versicherungsnehmer ist noch verheiratet, lebt mit Freundin zusammen (gleiche Anschrift).
Können beide zusammen einen Privathaftpflicht-Familientarif abschließen?
Nein, es ist erst dann möglich, einen neuen Partner im Familientarif mit einzuschließen, wenn der Versicherungsnehmer vom bisher mitversicherten Partner rechtskräftig geschieden ist!

 

Bsp.: Versicherungsnehmer unverheiratet, lebt mit Freundin (noch verheiratet) zusammen.
Die verheiratete Freundin kann in den Vertrag des unverheirateten neuen Freundes eingeschlossen werden, solange sie nur Mitversicherte im Vertrag ihres Noch-Ehemanns ist.

 
Hausratversicherung
 

Je nach "Wohnlage":
Die Hausratversicherung "gehört" dem Versicherungsnehmer. Zieht dieser aus (mit seinem Hausrat), behält er die Hausratversicherung für seine neue Wohnung. Die Versicherungssumme kann ggf. reduziert werden. Der Partner muss eine neue Hausratversicherung abschließen.
Bleibt der Hausrat beim "Nicht-Versicherungsnehmer", wäre auch ein Versicherungsnehmer-Wechsel möglich.

 
Schadenfall
 
Janitos Dienstleisterliste
 
Versicherungsteuer
 
Anleitungen Aufruf Downloadcenter
 
Öffentlicher Dienst (nur für Deutschland gültig)
 
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