Allgemeine Informationen

 
Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner
 
Kündigung
 
Eheähnliche Gemeinschaft
 
Scheidung
 
Schadenfall
 
Allgemeines
 

Bitte geben Sie keine Regulierungszusagen.

 

Eine unverzügliche (= "ohne schuldhaftes Zögern") schriftliche Schadensmeldung ist erforderlich.

 

Die Schadenformulare finden Sie hier.
Bitte senden Sie nur vollständig ausgefüllte Schadenanzeigen ein (z. B. Mehrwertsteuerfrage nicht vergessen), da sich ansonsten die Schadenregulierung unnötig verzögert.

 

Der Schaden sollte detailliert geschildert sein, damit der Sachbearbeiter den Schadenhergang nachvollziehen kann.

 

Reichen Sie bitte grundsätzlich die Originale der Anschaffungsrechnungen bzw. Wiederbeschaffungsrechnungen ein.

 

Bitte weisen sie den Kunden auf das Erfordernis der Schadenabwendung bzw. Schadenminderung hin. Dies ist eine Obliegenheit des Kunden aus dem Versicherungsvertrag!

 
Privathaftpflichtversicherung
 

Bitte geben Sie Ihrem Kunden den Hinweis, dass er keine Schadenersatzansprüche anerkennen darf.

 

Beschädigte Gegenstände bis zur endgültigen Regulierung aufheben, da diese ggf. angefordert werden müssen. Insbesondere beschädigte und nicht reparable Brillen werden von einem Brillensachverständigen begutachtet
(-> Hinweis an den Geschädigten geben).

 

Als Anschaffungsnachweis und zur Ermittlung der Schadenhöhe ggf. Fotos einreichen (-> Hinweis an den Geschädigten geben).

 

Hinweis:
Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt - den gesetzlichen Regelungen entsprechend - den Zeitwert der beschädigten Sache.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, Anschrift und Bankverbindung des Geschädigten mitzuteilen, um eine schnelle Schadenabwicklung zu gewährleisten.

 
Hausratversicherung
 

Bei einem Schaden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus ist eine sofortige polizeiliche Meldung erforderlich.

 

Der Kunde muss eine sorgfältige Aufstellung der entwendeten – versicherten Sachen (="Stehlgutliste") vorlegen. Bitte eine Nachmeldung von gestohlenen Gegenständen vermeiden.

 

Bei beschädigten Gegenständen sind Schaden-Fotos meist hilfreich.

 

An dieser Stelle ein grundsätzlicher Tipp: empfehlen Sie Ihren Kunden, z. B. mit "Rest-Bildern" nach einem Urlaub, Fotos vom Hausrat (Bücherwand, CDs usw. zu machen) und die Negative in seiner Kundenakte aufzubewahren.

 

Abhandengekommene Kreditkarten, EC-Karten, Sparbücher etc. sperren lassen.

 

Beschädigte Sachen, bei denen eine Reparatur nicht möglich ist, bis zur endgültigen Regulierung aufheben.

 

Bitte wegen Teilungsabkommen der Versicherer in der Schadenmeldung grundsätzlich den Gebäudeversicherer (ggf. Vermieter danach fragen) vermerken.

 
Unfallversicherung
 

Nach einem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.

 

Berichte und Gutachten leiten Sie bitte ebenfalls zügig an die Schadenabteilung weiter.

 
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