Allgemeine Informationen

 
Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner
 
Kündigung
 
Eheähnliche Gemeinschaft
 

Der Kunde ist mit seiner Partnerin eine eheähnliche Gemeinschaft eingegangen. Was geschieht mit den Versicherungsverträgen?

 
Privathaftpflichtversicherung
 

Welcher Vertrag kann gekündigt werden?
Die Versicherer sind nicht zur Aufhebung des Vertrages verpflichtet, üblicherweise wird der Vertrag jedoch aufgehoben.
Der Vertrag mit den älteren Rechten wird weitergeführt.

 

Wie ist die Vorgehensweise?
Dem Versicherer mit dem älteren Vertrag mitteilen, dass die Lebensgefährtin (namentliche Nennung) eingeschlossen werden soll (frühestens zum Eingang des Schreibens bei der Gesellschaft möglich).
Dem Versicherer mit dem jüngeren Vertrag die Versicherungsnummer der anderen Gesellschaft mitteilen, und um Aufhebung des Vertrages (wegen Mitversicherung beim Partner) bitten.

 

Müssen Fristen eingehalten werden?
Fristen müssen nicht eingehalten werden.

 

Prämie:
Der aufgehobene jüngere Vertrag wird p. r. t. (pro rata temporis = zeitanteilig) zum Zeitpunkt der Aufhebung abgerechnet, der für den Zeitraum nach der Aufhebung bereits gezahlte Beitrag wird zurückerstattet.

 
Hausratversicherung
 

In der Hausratversicherung kann anders als in der Privathaftpflichtversicherung nicht der jüngere Vertrag wegen des Zusammenziehens gekündigt werden.

 

Die Versicherungssummen werden an die nun gemeinsam vorhandene Versicherungssumme angepasst.

 

Dementsprechend müssen beide Versicherer über die Zusammenlegung der Haushalte und die aktuelle Versicherungssumme informiert werden.
Üblicherweise werden die Versicherungssummen dann anteilsmäßig reduziert.

 

Ein ordentliches Kündigungsrecht eines oder beider Verträge besteht ganz normal zum Ablauf des Vertrages.

 

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, falls einer der Kunden, oder beide, durch den Umzug in eine höhere Tarifzone eingestuft wird.

 
Scheidung
 
Schadenfall
 
Janitos Dienstleisterliste
 
Versicherungsteuer
 
Anleitungen Aufruf Downloadcenter
 
Öffentlicher Dienst (nur für Deutschland gültig)
 
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